Genormte
Brandschutzordnungen

Innerhalb der Brandschutzverordnung sind Regeln zum Verhalten im Falle eines Brandes festgelegt. Sowohl richtiges Vorgehen bei einem Brandereignis, als auch die notwendigen Mittel zur Brandbekämpfung stehen im Fokus. Ebenso die schnelle Alarmierung der Feuerwehr und Vorkehrungen zur Rettung gefährdeter Personen.

Gerne stellen wir Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Brandschutzordnung in einem gängigen Datenformat oder als Ausdruck zur Verfügung.

Die Brandschutzordnung muss stets auf dem neusten Stand sein. Sie muss aktualisiert werden, wenn sich Inhalte ändern oder die Aushänge schlecht zu lesen sind.

 

  • Gesetzliche Auflagen werden erfüllt
  • Geregeltes, effektives Vorgehen im Ernstfall
  • Zügige Erreichbarkeit von verantwortlichen Personen

Die Brandschutzordnung unterteilt sich
in drei Bereiche
:

Teil A – Für alle Personen im Gebäude
Hier ist das allgemeine Verhalten im Brandfall geregelt. Eine entsprechende Brandschutzordnung muss gut sichtbar angebracht werden.

Diesen Teil stellen wir Ihnen gerne in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Teil B – Für Personen, die sich temporär im Gebäude befinden
Die Brandschutzordnung Teil B sollte nach möglichst persönlicher Unterweisung dem betroffenen Personenkreis zur Verfügung gestellt werden.

Teil C – Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Dies können Sicherheitsbeauftragte oder spezielle Brandschutzbeauftragte sein. Teil C umfasst unter anderem Alarmpläne sowie Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Umwelt und Sachwerte, die im Ernstfall zum Tragen kommen.

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